Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Liam Broder | Personal Training
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die rechtliche Grundlage für die professionelle Zusammenarbeit zwischen Liam Broder und seinen Klienten. Im Fokus steht eine transparente, rechtssichere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, um die angestrebten biophysiologischen Ziele unter Einhaltung höchster Branchenstandards zu realisieren.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
In der evidenzbasierten Fitness- und Gesundheitsbranche ist die präzise Definition von Leistungsparametern essenziell für die Professionalität und Rechtssicherheit. Klar definierte Prozesse stellen sicher, dass die Interventionen exakt auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmt sind und rechtliche Risiken minimiert werden.
Vertragspartner für sämtliche Leistungen ist Liam Broder | Personal Training, Liam Broder, Bahnweg 67, 8887 Mels SG (nachfolgend «Trainer»). Das Portfolio umfasst Personal Training, Coaching sowie Ernährungsberatung.
Die Steuerung des biophysiologischen Prozesses erfolgt auf Basis einer klinischen Präzision und orientiert sich strikt an den Standards der Swiss Academy of Fitness & Sports (SAFS). Das Fundament jeder Intervention bildet die detaillierte Ermittlung des IST-Zustandes (Initial Assessment). Eine Trainingseinheit ist verbindlich auf eine Dauer von 60 Minuten (brutto) festgelegt. Diese Zeitspanne dient als operative Kalkulationsgrundlage für die systematische Interventionsplanung.
Die präzise Erfassung des IST-Zustandes und die daraus resultierende Leistungsdefinition leiten unmittelbar zum formalen Abschluss des Vertragsverhältnisses über.
2. Vertragsabschluss, Abonnements und Gültigkeit
Nachhaltige biophysiologische Adaptionen und langfristige Erfolge im Sinne der «Longevity» (Langlebigkeit) lassen sich nur durch Kontinuität erreichen. Die vertragliche Bindung dient als strategisches Instrument, um diesen Entwicklungsprozess abzusichern und die notwendige Verbindlichkeit zu schaffen.
Zustandekommen: Der Vertrag tritt durch mündliche Terminvereinbarung, schriftliche oder digitale Zustimmung zu den Anamneseunterlagen oder durch den Kauf eines Abonnements rechtswirksam in Kraft.
Persönliche Bindung & Gültigkeit: Sämtliche Abonnements sind persönlich, nicht übertragbar und verfügen über eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos.
Rückerstattung & Konversion: Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung für bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen. Zur Wahrung der Verhältnismässigkeit im Sinne des Konsumentenschutzes (Art. 8 UWG) können jedoch bis zu zwei bereits bezahlte Einzelsessions innerhalb der ersten zwei Termine an ein neu abgeschlossenes Abonnement angerechnet werden.
Die Kontinuität des Trainingsprozesses setzt eine gesicherte finanzielle Basis voraus, weshalb die nachfolgenden Zahlungsmodalitäten zwingender Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
3. Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen
Eine gesicherte Liquidität und verlässliche Planungskapazitäten sind die Voraussetzung für die Qualitätssicherung eines exklusiven Coachings. Sie ermöglichen dem Trainer die notwendige Ressourcenallokation für die Individualisierung der Trainings- und Ernährungspläne.
Zahlungspflicht: Abonnements sind im Voraus via Banküberweisung, TWINT oder Barzahlung zu begleichen. Der Leistungsanspruch entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Einzelsessions sind unmittelbar am Trainingstag zu vergüten.
Geistiges Eigentum: Sämtliche erstellten Trainings- und Ernährungspläne bleiben geistiges Eigentum von Liam Broder | Personal Training. Das Nutzungsrecht an diesen Unterlagen geht erst mit der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Dienstleistung auf den Kunden über.
Verzug: Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Leistungen unmittelbar eingestellt. Der Trainer behält sich die Geltendmachung von Verzugsschäden vor.
Die finanzielle Integrität des Vertragsverhältnisses bildet die Grundlage für die organisatorische Disziplin im täglichen Terminmanagement.
4. Terminmanagement und 24-Stunden-Absageregel
Die operative Interventionsplanung erfordert eine präzise zeitliche Taktung. Kurzfristige Terminausfälle beeinträchtigen nicht nur die ökonomische Effizienz, sondern stören auch die geplante biophysiologische Progressionskurve des Klienten.
Annullierung: Vereinbarte Termine müssen im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus via Telefon, SMS oder E-Mail abgesagt werden.
Verrechnungslogik: Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen («No-Show») wird die Einheit zum vollen Tarif verrechnet bzw. ersatzlos vom Guthaben abgezogen.
Härtefälle: Ausnahmen werden nur bei nachgewiesener Krankheit oder Unfall gewährt. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis muss zwingend innerhalb von 72 Stunden nach dem versäumten Termin eingereicht werden.
Dieses organisatorische Regelwerk ist untrennbar mit der gesundheitlichen Eigenverantwortung des Klienten verknüpft.
5. Gesundheitliche Mitwirkungspflicht und Sicherheitsprotokoll
Die wahrheitsgetreue Anamnese ist das unverzichtbare Fundament für jede sichere sportliche Intervention. Sie dient der systematischen Risikominimierung und dem Schutz der körperlichen Integrität.
Auskunftspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, das Anamneseformular (Herz-Kreislauf, Stoffwechsel, Orthopädie) vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Jegliche Änderungen des Gesundheitszustandes (z. B. Medikation, Verletzungen) sind umgehend zu melden.
Sicherheitsgrenzwerte: Bei klinisch relevanten Risikofaktoren, insbesondere bei Blutdruckwerten von ≥200/110 mmHg, ist zwingend eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen, bevor das Training aufgenommen oder fortgesetzt werden kann.
Abbruchkriterien: Bei Symptomen wie Atemnot, Schwindel, Schmerzen in der Brust oder Blässe wird die Einheit zur Sicherheit des Klienten unmittelbar abgebrochen.
Die Einhaltung dieser gesundheitlichen Mitwirkungspflichten ist die rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der nachfolgenden Haftungsregelungen.
6. Haftung und Versicherungsschutz (Art. 100 OR)
Im Kontext sportlicher Interventionen ist eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR) von zentraler Bedeutung.
Haftungsbeschränkung: Gemäss Art. 100 OR wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt bestehen. Dieser Ausschluss gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
Differenzierung: Der Trainer haftet für die fachgerechte Instruktion gemäss SAFS-Standards. Die Verantwortung für die korrekte physische Ausführung der Übungen sowie die allgemeine Sporttauglichkeit liegt ausschliesslich beim Klienten.
Kausalität: Eine Haftung für Schäden, die auf eine Verletzung der gesundheitlichen Mitwirkungspflicht (z. B. Verschweigen von Vorerkrankungen) zurückzuführen sind, wird explizit ausgeschlossen.
Versicherung: Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung ist ausschliesslich Sache des Kunden. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Der Schutz der physischen Integrität wird durch den Schutz der persönlichen und sensiblen Daten ergänzt.
7. Datenschutz und Schweigepflicht
Diskretion und Vertrauen beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gemäss Schweizer Qualitätsstandards.
DSG-Konformität: Liam Broder | Personal Training garantiert die strikte Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Die Datenverarbeitung erfolgt ausschliesslich zweckgebunden zur Erstellung des Trainings- und Coachingprogramms.
Schweigepflicht: Liam Broder untersteht der strengen beruflichen Schweigepflicht über alle im Rahmen des Coachings erhobenen Informationen. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit expliziter schriftlicher Einwilligung des Kunden.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Zur Vermeidung langwieriger juristischer Auseinandersetzungen unterliegt dieses Vertragsverhältnis klaren Rechtsgrundlagen.
Rechtswahl: Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand: Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Mels SG vereinbart, unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und Art. 8 UWG zur Vermeidung missbräuchlicher Vertragsklauseln.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand der AGB: September 2026